AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Anwendungs- und Geltungsbereich
1. Soweit keine abweichenden Vereinbarungen bestehen, gelten die nachfolgenden Bedingungen für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Geschäftspartnern (Kunden und Lieferanten).
2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden und/oder Lieferanten werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen.
§ 2 Vertragsschluss
1. Unsere Kataloge und sonstigen Produktbeschreibungen dienen der Information und beinhalten keine Angebote im Rechtssinne. Die Bestellung des Kunden stellt den Vertragsantrag dar. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder die Übergabe bzw. Lieferung der bestellten Sache zustande. Unsere Angebote ohne Benennung einer Bindungsfrist sind stets unverbindlich und nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen.
2. Kommt eine Eintrittspflicht eines Kostenträgers in Betracht, so ändert dies nichts daran, dass das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und uns zustande kommt. Soweit wir uns dazu bereit erklären, die Abwicklung mit einem Kostenträger zu übernehmen, hat uns der Kunde sämtliche Unterlagen, insbesondere die ärztliche Verordnung und eine etwaig bereits vorhandene Genehmigung/Übernahmeerklärung des Kostenträgers unverzüglich vorzulegen. Nur wenn und soweit der Kostenträger tatsächlich an uns zahlt, wird der Kunde von der ihm obliegenden Zahlungsverpflichtung befreit. Es obliegt grundsätzlich dem Kunden, die Frage der Übernahme der Kosten selbst rechtzeitig zu klären.
§ 3 Preise und Zahlungen
1. Der Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Preises wird mit Vertragsschluss und ohne Abzug fällig. Schecks werden nur bei besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen.
2. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Zahlungen nicht spätestens 14 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Es bleibt uns vorbehalten, den Verzug durch die Erteilung einer nach Fälligkeit zuzustellenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Abweichend von den Sätzen 1 und 2 gerät der Kunde in Verzug, wenn vereinbart ist, dass die Vergütung zu einem kalendermäßig bestimmten oder bestimmbaren Zeitpunkt gezahlt werden soll, und der Kunde nicht spätestens bis zu diesem Zeitpunkt leistet.
3. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt,
a) von Verbrauchern Mahngebühren in Höhe von
Mahnstufe I 2,- EUR
Mahnstufe II 5,- EUR
Mahnstufe III Mahnbescheid (gerichtliches Mahnverfahren)
einzufordern,
b) von Unternehmern i.S.d. § 14 BGB, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen,
c) Ersatz für einen von uns nachzuweisenden über den Zinsanspruch hinausgehenden Verzugsschaden zu verlangen und
d) Lieferungen oder sonstige Leistungen aus diesem oder anderen Geschäften zurückzubehalten bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher uns zustehender Ansprüche aus diesem oder anderen Aufträgen oder bis zu einer entsprechenden Sicherheitsleistung.
4. Steht uns unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung zu, sind wir berechtigt, diesen mit 30% des Preises in Ansatz zu bringen. Dem Kunden ist es gestattet, nachzuweisen, dass uns ein Schaden gar nicht oder nur in geringerer Höhe als die Pauschale entstanden ist. Wir sind berechtigt nachzuweisen, dass ein höherer Schaden entstanden ist. In beiden Fällen ist der nachgewiesene Schaden, nicht die Pauschale zu begleichen.
5. Der Kunde kann gegenüber unseren Zahlungsansprüchen nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
6. Es gelten unsere zur Zeit der Auftragserteilung gültigen Preislisten.
7. Alle Preise verstehen sich zzgl. der Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe.
8. Bis zu einem Nettobetragspreis von 130,- € berechnen wir eine zusätzliche Versandkostenpauschale von 5,- € einschließlich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
9. Wir sind berechtigt, unsere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten und die für den Forderungseinzug notwendigen Daten einschließlich der persönlichen Daten des Kunden weiterzugeben.
§ 4 Lieferzeiten und Verzugsfolgen
1. Die voraussichtlichen Lieferzeiten variieren je nach Produkt bzw. Leistung.
1.1 Soweit Lieferfristen oder –termine nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden, sind angegebene Lieferfristen oder –termine nur als unverbindliche Angabe einer voraussichtlichen Lieferzeit zu verstehen.
1.2 Lieferfristen oder –termine bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung oder unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Wir sind zu vorzeitiger Lieferung berechtigt.
3. Holt der Kunde die Ware in unseren Geschäftsräumen ab, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Beschädigung mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über. Versenden wir die Ware an den Kunden, geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über, wenn dieser Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist; ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr erst mit der Übergabe der Ware durch das Transportunternehmen an den Kunden über.
4. Führt ein Annahmeverzug des Kunden zu einer Verzögerung der Auslieferung, hat der Käufer dem Verkäufer die Fahrtkosten für die zusätzliche Anfahrt zu erstatten.
5. Wir sind jederzeit zu Teilleistungen berechtigt, es sei denn, sie sind für den Kunden nicht sinnvoll nutzbar. Wir sind auch berechtigt, für Teilleistungen den entsprechenden Vergütungsanteil sofort zu verlangen.
6. Verzögert sich die Lieferung auf Grund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der Verschlechterung ab dem Tag der schriftlich mitgeteilten Versandbereitschaft auf den Kunden über. Auf Wunsch und auf Kosten des Kunden sind wir verpflichtet, die Versicherungen für den Vertragsgegenstand zu bewirken, die der Kunde verlangt. Wir sind berechtigt, Einlagerungskosten von pauschal 1 % des Vertragspreises je angefangenen Monat der Einlagerung in Rechnung zu stellen, es sei denn, dass der Kunde nachweist, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Wird unsere Vertragsleistung während des Annahmeverzuges des Kunden oder durch Verschulden des Kunden unmöglich, so bleibt der Kunde zur Gegenleistung verpflichtet.
§ 5 Höhere Gewalt
1. Fälle höherer Gewalt, Krieg, Rohstoff- und Energiemangel, nicht von uns zu vertretende Betriebs- und Verkehrsstörungen sowie behindernde hoheitliche Verfügungen suspendieren die Vertragspflichten beider Parteien für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Wirkung, auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäftes auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen. Dies gilt auch, wenn einer der Fälle höherer Gewalt bei unseren Lieferanten eintritt und eine andere Liefermöglichkeit nicht oder nur unzumutbaren Bedingungen besteht.
2. Überschreiten die sich daraus ergebenden Verzögerungen den Zeitraum von 3 Monaten, so sind beide Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise, d.h. hinsichtlich des von höherer Gewalt betroffenen Leistungsumfanges, zurückzutreten; der Rückzug vom ganzen Vertrag setzt voraus, dass die Teilleistung für unseren Vertragspartner ohne wirtschaftliches Interesse ist.
3. Schadensersatzansprüche sind in den Fällen höherer Gewalt beiderseits ausgeschlossen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis, unser Eigentum.
2. Sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person des Öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt zusätzlich Folgendes: Der Kunde hat uns jeglichen Zugriff Dritter auf die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Waren unverzüglich anzuzeigen und die etwaig entstehenden Kosten für eine Drittwiderspruchsklage oder eine außerprozessuale Freigabe zu übernehmen. Die aus dem Weiterverkauf der Ware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Dasselbe gilt für Forderungen, die aus anderem Rechtsgrund in Bezug auf die in unserem Eigentum stehenden Waren entstehen. Wir ermächtigen jedoch den Kunden, die Forderungen für seine Rechnung und in eigenem Namen einzuziehen. Diese Ermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde (unser Kunde) seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Der Eigentumsvorbehalt gilt bis zum Ausgleich aller bestehenden und auch zukünftigen Forderungen, die wir aus der Geschäftsverbindung gegen den Kunden haben.
3. Wir sind zum Vertragsrücktritt und zur Rücknahme von unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Ware berechtigt, wenn der Kunde mit einer ihm obliegenden Vertragspflicht, insbesondere mit der Zahlung des Preises, in Verzug ist sowie bei Zahlungseinstellung des Kunden, Insolvenzeröffnung über sein Vermögen. In der bloßen Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Haben wir dem Kunden zur Erfüllung seiner Vertragspflichten eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmt, dass nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Vertragsleistung abgelehnt werde, so trägt der Kunde sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Ware. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10% des Verwertungserlöses zuzüglich der Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir höhere oder der Kunde niedrigere Kosten nachweisen. Der Erlös wird dem Kunden nach Abzug der Kosten oder sonstiger Forderungen.
§ 7 Abtretbarkeit
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten, wenn und soweit wir der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
§ 8 Mängel/Gewährleistung
1. Die Gewährleistung beginnt mit der Ablieferung der Ware und richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
2. Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
3. Die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche beträgt bei Neuware zwei Jahre, bei gebrauchten Sachen ein Jahr. Ist der Kunde ein Unternehmen i.S.d. § 14 BGB, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so beträgt die Verjährungsfrist auch bei Neuware ein Jahr; die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfrist auf ein Jahr gilt nicht für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer solchen Pflicht, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde daher auf jeden Fall vertrauen durfte. Sie gilt ferner nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.
4. Ist der Kunde ein Unternehmen i.S.d. § 14 BGB, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gelten folgende Regelungen: Der Kunde hat uns etwaige Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Das gilt auch für Mängel, die nach einem Nachbesserungsversuch festgestellt werden. Mängel, die nicht als verdeckte Mängel anzusehen sind, sind uns binnen einer Frist von fünf Tagen seit Abnahme der Ware anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind binnen fünf Tagen nach Entdeckung des Mangels anzuzeigen. Ist bis zum Ablauf der Frist die Anzeige nicht an uns abgesandt worden, gilt die Ware als mängelfrei genehmigt.
5. Soweit ein Mangel der Sache vorliegt, leisten wir auf unsere Kosten Nacherfüllung, nach unserer Wahl durch Mangelbeseitigung oder Neulieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Preis zu mindern.
6. Liefern wir zur Nacherfüllung einen mangelfreien Gegenstand, können wir vom Kunden Rückgewähr der mangelhaften Sache verlangen.
7. Ein Umtausch mangelfreier Ware erfolgt nur auf Kulanz und nur gegen Gutschein in der jeweiligen Höhe des Wertes.
§ 9 Haftungsbeschränkungen
1. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geht haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften.
2. Bei Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer solchen Pflicht, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde daher auf jeden Fall vertrauen durfte, haften wir ebenfalls nach den gesetzlichen Vorschriften, wobei die Haftung in diesem Fall auf denjenigen Schaden begrenzt ist, mit dessen Eintritt wir bei Vertragsschluss vernünftigerweise rechnen mussten. Letztere Beschränkung gilt nicht für die Fälle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
3. In allen anderen Fällen ist unsere Haftung auf vorsätzliche und grob fahrlässig begangene Pflichtverletzungen beschränkt, wobei im Falle fahrlässiger Pflichtverletzungen der Anspruch auf denjenigen Schaden begrenzt ist, mit dessen Eintritt wir bei Vertragsschluss vernünftigerweise rechnen mussten.
§ 10 Geschäftsverkehr mit Unternehmern
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person des Öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen gelten zusätzlich folgende Regelungen:
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen uns und dem Kunden, ohne dass es dafür besonderer Hinweise bedarf.
2. Festgestellte Mängel sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Das gilt auch für Mängel, die nach einem Nachbesserungsversuch festgestellt werden. Mängel, die nicht als verdeckte Mängel anzusehen sind, sind uns binnen einer Frist von 5 Tagen seit Abnahme der Ware anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind binnen 5 Tagen nach Entdeckung des Mangels anzuzeigen. Ist bis zum Ablauf der Frist die Anzeige nicht an uns abgesandt worden, gilt die Ware als mängelfrei genehmigt.
3. Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit den Rechtsbeziehungen ist Gera.
4. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
5. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam oder unverbindlich sein, so wird die Wirksamkeit der Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
§ 11 Zusätzliche Regelungen für Aufzüge, Lifte und Umbauten
1. Die unserem Ausführungsvorschlag beigefügten technischen Unterlagen (Abbildungen, Zeichnungen u.ä.) sowie Angaben über Maße, Gewichte, Leistungen, Kraftbedarf, Betriebskosten oder ähnliches sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
2. Wir führen die Anlage oder Baumaßnahme unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik und nach den Werksvorgaben des jeweiligen Herstellers und entsprechend den zum Zeitpunkt der Auftragsausführung geltenden Richtlinien aus.
3. Projektzeichnungen und von uns gefertigte sonstige Projektunterlagen darf der Kunde ohne unser schriftliches Einverständnis nicht anderweitig verwenden.
4. Bei Zustandekommen des Vertrages haben wir Anspruch darauf, dass der Kunde uns vor Beginn unserer Lieferungen und Leistungen die ihm vorgelegten Pläne unterschriftlich genehmigt, es sei denn, die Pläne wären nicht genehmigungsfähig.
5. Ausdrücklich vereinbarte Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss, jedoch nicht bevor der Kunde seinen etwaigen Mitwirkungspflichten nachgekommen ist, insbesondere die vereinbarte Anzahlung geleistet und die von uns vorgelegten Pläne genehmigt hat. Ist statt einer Frist ein Termin vereinbart, so gelten diese Regelungen entsprechend mit der Maßgabe, dass sich bei Verzögerungen, die aus der Sphäre des Kunden herrühren, entsprechend verschiebt.
6. Der Vertragspreis umfasst mangels besonderer Vereinbarung nicht die Gebühren für die TÜV-Vorprüfung und TÜV-Endabnahme sowie Gebühren für etwaige sonstige behördliche Abnahmen.
7. Wir haben Anspruch auf förmliche Endabnahme. Der Kunde kann die Abnahme wegen Beanstandungen, welche die Funktionsfähigkeit der Anlage nicht beeinträchtigen, nicht verweigern.
§ 12 Verbraucherschlichtungsverfahren
Wir beteiligen uns nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.